Unsere Grundlagen

Benutzungsordnung

für die Kindertagesstätte der Ev.-Luth. Bugenhagen Kirchengemeinde Klein Nordende

Nach Artikel 15 Abs. 2 Buchst. f der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche hat der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Bugenhagen Kirchengemeinde in der Sitzung am 22.03.2011 die nachstehende Benutzungsordnung beschlossen.

Präambel

Die evangelische Kindertagesstätte ist eine sozialpädagogische Einrichtung mit einem eigenem Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag, der in kirchlicher Verantwortung selbständig wahrgenommen wird.

Die Kindertagesstättenarbeit hat Teil am Auftrag der Kirche, das Evangelium von Jesus Christus in Wort und in Tat zu bezeugen. Sie ist Dienst der Nordelbischen Ev. Luth. Kirche an Eltern und Kindern, unabhängig vom religiösen Bekenntnis und von der Nationalität der Familien.

Zur Erfüllung des familienunterstützenden Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages ist die Zusammenarbeit zwischen der Mitarbeiterschaft und den Eltern erforderlich. Die Eltern wirken an wichtigen Entscheidungen der Kindertagesstätte mit.

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