5. Selbstverpflichtungserklärung Kirchenkreis Rantzau Münsterdorf

Verhaltenskodex der evangelischen Kita Bugenhagen zum Schutz von Kindern vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt

Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbedürftigen/Schutzbefohlenen vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf, in der Diakonie und im Kita-Werk des Kirchenkreises für haupt-, neben-, und ehrenamtlich Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und für alle Mitarbeitende, die junge Menschen, schutzbedürftige Klient*innen und Schutzbefohlene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbare Kontakte haben.

Mit dem Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie (Präventionsgesetz – PrävG) vom 17. April 2018 und der Rechtsverordnung zur Ausführung des Präventionsgesetzes in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Präventionsgesetzausführungsverordnung – PrävGAusfVO) vom 28. November 2019 sind die Grundlagen für die Präventionsarbeit in der Nordkirche gelegt worden. Diese Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeitende im Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf ist ein elementarer Baustein eines umfassenderen Schutzkonzepts.

Kinderschutz und der Schutz vor sexualisierter Gewalt betrifft alle und geht alle an!
In jedem gesellschaftlichen Kontext und jeder sozialen Schicht sind Menschen von Gewalt und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung betroffen, egal ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener.
Formen sexualisierter Gewalt sind sexuelle Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt. Es geht den Täter*innen um die Ausübung von Macht und Autorität mit dem Mittel der Sexualität unter Ausnutzung eines Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisses, um eigene Bedürfnisse auf Kosten der Opfer zu befriedigen.

Mit dieser Selbstverpflichtungserklärung verpflichte ich mich daher den nachfolgenden Aussagen:
„Die Beachtung der weltweiten Kinderrechte* ist Grundlage unserer Arbeit. Ich verpflichte mich, diese zu achten und alle Schutzbedürftigen insbesondere vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt zu schützen.

Ich trage Verantwortung dafür, sichere Räume und ein sicheres Um- und Arbeitsfeld für Schutzbefohlene und Mitarbeitende zu bieten.

Ich lebe eine Atmosphäre und Kultur der Wertschätzung, Offenheit und des grenzsensiblen Verhaltens. Diese Haltung hat ihren Ursprung nach christlichem Verständnis im Evangelium von Jesus Christus. Darin wird allen Menschen Gottes Liebe zugesprochen.

Ich achte die Persönlichkeit und die Würde jedes einzelnen Menschen. Nach biblischem Verständnis ist jeder Mensch einzigartig, zum Bilde Gottes geschaffen.

Ich unterstütze und begleite Kinder, Jugendliche und Erwachsene in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und setze dabei präventive Konzepte zur Vermeidung von Gewalt und Machtmissbrauch um.

Als Mitarbeitende*r bin ich mir bewusst, dass ich Vertrauensperson, Vorbild und professionelle Bezugsperson für Schutzbefohlene bin, und daher in der Regel nicht gleichzeitig privat befreundet sein kann. Ich trenne Dienstzeit und Privatheit. Wenn ich private Verbindungen zu Schutzbefohlenen, Teilnehmenden, Betreuten, zu dessen Eltern oder zu anderen Mitarbeitenden habe, lege ich dies offen.
Im Sinne einer offenen und konstruktiven Fehlerkultur können und dürfen mir und anderen Fehler passieren. Ich werde diese benennen und aufarbeiten zur Verbesserung meiner Arbeit und der Zusammenarbeit.

Eine ständige Reflexion meiner Arbeit und Arbeitsweise ist für mich selbstverständlich.
An Schulungen und Fortbildungen zum Thema „Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt“ nehme ich teil.

Ich gehe keine (sexuelle) Beziehung mit Schutzbefohlenen, Teilnehmenden, Betreuten ein (Abstinenzgebot). Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist (§ 174 Strafgesetzbuch).

Mir ist als hauptamtliche/r Mitarbeiter*in bewusst, dass bei einem Verstoß gegen die Aussagen dieser Erklärung arbeitsrechtliche Konsequenzen durch den Arbeitgeber möglich sind bzw. dass ich als Ehrenamtliche*r mit sofortiger Wirkung von meinen Funktionen entbunden werden kann.

Anlagen:
- Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie
- Rechtsverordnung zur Ausführung des Präventionsgesetzes in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
- Die Rechte der Kinder – von logo! einfach erklärt - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Seite 61, Quelle: https://www.bmfsfj.de/blob/93522/ed8aabee818b27d14a669b04b0fa5beb/die-rechte-der-kinder-logo-data.pdf