4. Verhaltenskodex für Mitarbeitende
Verhaltenskodex der evangelischen Kita Bugenhagen zum Schutz von Kindern vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt
Seit Januar 2021 beschäftigen wir uns mit dem Handbuch Kinderschutz des VEK.
Wir haben dazu mehrere Schulungen und Workshops im Team abgehalten.
So haben wir mit einer Risikoanalyse zu unserer Arbeit in der Kita begonnen und eine Verhaltensampel für die pädagogischen Mitarbeitenden erstellt.
Auf einem weiteren Schulungstag zusammen mit dem Wendepunkt e.V. haben wir uns mit der psycho-sexuellen Entwicklung beschäftigt und daraus folgend die Präventionsarbeit in unserer Kita festgeschrieben.
Ein Beschwerdemanagement für Kinder, Eltern und Mitarbeitende ist seit Jahren fest implementiert. Ebenso leben wir Partizipation in unserer täglichen Arbeit und haben dazu feste Abläufe installiert.
Eine vorgegebene Selbstverpflichtung unseres Kirchenkreises haben alle Mitarbeitende erhalten und unterschrieben. Im Folgenden schreiben wir den Verhaltenskodex fest, dem wir uns verpflichtet fühlen.
Wir gestalten unsere Arbeit transparent und sind achtsam und wachsam.
Wir reflektieren unser Verhalten besonders im Bezug auf Grenzen und tauschen uns hierzu mit allen Mitarbeitenden aus. Wir geben uns gegenseitig Rückmeldungen und nutzen das Instrument der kollegialen Beratung. Uns ist bewusst, dass z.B. Grenzverletzungen individuell unterschiedlich empfunden werden können. Zur Orientierung haben wir im Team eine Verhaltensampel entwickelt und einen Konsens gefunden.
Wir sprechen Grenzverletzungen an und beziehen Stellung gegen jede Form von Gewalt.
Mit Machtverhältnissen zwischen Mitarbeitenden und Schutzbefohlenen gehen wir offen um und nutzen sie nicht aus.
Wir sind uns als Mitarbeitende unserer Rolle und Machtposition bewusst. Wir ermutigen die uns anvertrauten Kinder und deren Eltern sich mitzuteilen und zu beteiligen.
Als Mitarbeitende sind wir für die Beachtung und Einhaltung von Grenzen verantwortlich, die eigenen und die der anderen.
Die Arbeit in der Kindertagesstätte ist vor allem Beziehungsarbeit und benötigt einen vertrauensvollen Rahmen. Beratung und Betreuung brauchen ein besonderes Nähe- und
Vertrauensverhältnis. Aber es gibt auch den Punkt an dem es „zu nah“ ist. In der von uns erarbeiteten Risikoanalyse haben wir den Punkt von Nähe und Distanz genau aufgeführt
und halten uns daran.
- Körperkontakt
Körperkontakt (z.B. bei Spielen) ist in Ordnung und kann in angemessenem Rahmen pädagogisch sinnvoll und begründet sein. Die körperliche Nähe muss jederzeit den Bedürfnissen der Schutzbefohlenen entsprechen und darf keine eigenen Bedürfnisse nach körperlicher Nähe erfüllen. - Sprache
Wir vermeiden diskriminierende Sprache und Gestik. Wir unterstützen die Kinder bei der Definition ihrer eigenen Grenzen und ermutigen sie zum Nein-Sagen. - Recht auf Intimsphäre
Wir respektieren die Intimsphäre und verletzen bei den Kindern keine persönlichen Schamgrenzen. Im Kita-Alltag gibt es viele Situationen die deshalb besonderer Regelungen bedürfen, z.B. Wickeln, Umziehen und Toilettengänge. - Persönlichkeitsrechte
Wir achten die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre, u.a. das Recht am eigenen Bild und den Datenschutz. Wir verwenden ausschließlich Bildmaterial von kitaeigenen Endgeräten für den internen Bereich (Könnerordner, Pinnwände). In Medien und sozialen Netzwerken verzichten wir komplett auf Abbildungen der Kinder. In der Kita verzichten Mitarbeitende und Eltern auf die Nutzung ihrer Handys.
Wir bevorzugen, benachteiligen, belohnen oder sanktionieren nicht Einzelne, außer wenn es pädagogisch begründet ist und dem Team gegenüber transparent gemacht wird. Eine ständige Reflexion unserer Arbeit und Arbeitsweise ist für uns selbstverständlich. An Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz nehmen wir regelmäßig teil.
Diesen Verhaltensregeln fühle ich mich verpflichtet. Eigene Übertretungen und die von Kolleginnen oder Kollegen melde ich gegenüber der Leitung.